In der Regel stellt jedes Vorhaben im Außenbereich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.

Bei der Planung eines Vorhabens sind frühzeitig die möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu bedenken, um eine umweltverträgliche Lösung zu finden. Soweit sich Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermeiden lassen, ist für einen Ausgleich sorgen.


Folgende Prüfschritte sind bei der Planung eines Vorhabens zu beachten:

  • Vermeiden und vermindern: Es gilt, so schonend wie möglich zu bauen bzw. zu arbeiten, damit Beeinträchtigungen weitestgehend vermieden werden.
  • Ausgleichen bzw. Ersetzen: Für unvermeidbare Beeinträchtigungen sind Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, um die Funktionen des Naturhaushaltes gleichartig bzw. gleichwertig wiederherzustellen.
  • Ausgleichszahlung: Sind weder Ausgleichs- noch Ersatzmaßnahmen realisierbar, kann je nach Schwere der Beeinträchtigungen eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Der Ausgleich von Eingriffen ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Je nach Vorhaben erstellen wir landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) bzw. Eingriffs-Ausgleichs-Pläne (EAP) oder Grünordnungspläne (GOP) entsprechend der Eingriffsregelung des betreffenden Bundeslandes. Eine Bundes-Kompensationsverordnung liegt derzeit im Entwurf vor.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.