Die Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) alle vier Jahre zur Abgabe einer Emissionserklärung gemäß der 11. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. unter bestimmten Voraussetzungen jährlich zur Abgabe eines PRTR-Berichtes (Schadstoffemissionsregister, Pollutant Release and Transfer Register) verpflichtet.

Wir übernehmen für Sie gerne die:

  • Erstellung des PRTR-Berichtes
  • Erstellung der Emissionserklärung gemäß 11. BImSchV
  • Abstimmung mit der zuständigen Behörde
  • Dokumentation der erklärten Emissions- und PRTR-Berichte für Ihre Unterlagen


Die Berichterstattung erfolgt auf Grundlage Ihrer Betriebsdaten mittels eines Onlinedatenbanksystems zur betrieblichen Umweltdatenberichterstattung direkt an die zuständige Behörde.