Mit der Novellierung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie einer Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften hat sich der Anspruch an naturschutzfachliche Unterlagen enorm erhöht.

Aus diesem Grund sind präzise Untersuchungen wie

  • Biotoptypenkartierungen bzw. FFH-Lebensraumtypenkartierungen,
  • faunistische Bestandserhebungen für relevante Artengruppen wie Brut- und Rastvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien

zur Beurteilung des Wirkspektrums eines Vorhabens eine Voraussetzung für den positiven Ausgang des Genehmigungsverfahrens.

Naturschutzfachliche Untersuchungen, insbesondere faunistische Erfassungen, brauchen Zeit und können in der Regel nur zu bestimmten Jahreszeiten durchgeführt werden.

Deren Ergebnisse sind Grundlage für die durch unser Büro zu erarbeitenden Gutachten / Unterlagen wie

  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP),
  • FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfungen,
  • forstwissenschaftliche Gutachten / Waldgutachten

und ebenfalls für gegebenen Falles erforderlich werdende

bzw. für die

Deshalb ist es wichtig, das richtige Maß für den Untersuchungsumfang festzulegen und rechtzeitig zu beginnen.