Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind ab einer bestimmten Anlagengröße mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) verbunden. Darüber hinaus ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Bauleitplanverfahren oder Raumordnungsverfahren erforderlich.

Bestandteil unserer Leistungen ist die Durchführung dazu notwendiger Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und die Einbindung ihrer Ergebnisse in eine Umweltverträglichkeitsstudie.

Als erstes werden – meist in einem sogenannten Scopingtermin - Abstimmungen mit den zuständigen Behörden geführt, um den Untersuchungsrahmen festzulegen.
Hier legen wir besonderen Wert auf das Durchsetzen eines Untersuchungsumfanges, der an die zu erwartenden Umweltwirkungen Ihres Vorhabens angepasst ist, um unnötige Aufwendungen zu vermeiden.

Je nach festgelegtem Untersuchungsumfang sind für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung Sondergutachten notwendig wie

  • Biotoptypenkartierungen
  • Immissionsprognosen
  • faunistische und floristische Untersuchungen
  • Forstwissenschaftliche Gutachten sog. „Waldgutachten“
  • Landschaftsbildanalysen

Bei dieser Komplexität einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Kompatibilität der einzelnen Untersuchungen unerlässlich.
Bei uns erhalten sie alle Leistungen aus einer Hand.